Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR): Was bedeutet die EU-Verordnung für Unternehmen?

Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) Titelbild

Die Europäische Union hat mit dem Klimapaket “Fit for 55” und ihren Zielen für Nullemissionen, die auch im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen stehen, die Aufgabe an sich und ihre Mitgliedstaaten klare Anforderungen zu setzen. Damit soll gewährleistet werden, dass das Ziel der zero emissions von Klimagasen rechtzeitig erreicht wird. Ein wichtiger Eckpfeiler hierfür ist die Alternative Fuels Infrastructure Regulation, kurz AFIR.

In ihr wird auf EU-Ebene festgelegt, wie die Lade- und Tankinfrastruktur für nicht-fossile Kraftstoffe bzw. Kraftstoffe, die nicht auf Erdöl basieren, ausgebaut werden soll und welche technischen Spezifikationen sie erfüllen muss. Die in der AFIR enthaltenen Richtlinien zu erfüllen ist für Unternehmen einerseits Verpflichtung, andererseits auch eine Chance frühzeitig in Zukunftsfähigkeit zu investieren. Alles, was Sie über die AFIR wissen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Inhaltsverzeichnis

Was ist die Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR)?

Die Alternative Fuels Infrastructure Regulation ist eine Verordnung der Europäischen Union, die seit April 2024 gilt und verbindliche Vorgaben für den Ausbau der Lade- und Tankinfrastruktur alternativer Kraftstoffe festlegt. AFIR ist Teil des umfassenden EU-Klimapakets „Fit for 55“, mit dem die Europäische Union ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 senken will. Langfristiges Ziel ist es, bis zum Jahr 2050 Klimaneutralität zu erreichen.

Im Unterschied zur vorherigen EU-Richtlinie 2014/94/EU („Alternative Fuels Infrastructure Directive“, AFID) enthält die neue AFIR-Verordnung konkrete und verpflichtende Maßnahmen. Während die alte Richtlinie den Mitgliedstaaten noch viel Freiraum ließ und lediglich Mindestziele empfahl, schreibt AFIR nun genau vor, wo und wie Lade- und Tankinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge, Wasserstoff und weitere alternative Kraftstoffe zu errichten sind. Diese klaren Vorgaben schaffen Planungssicherheit für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, bedeuten jedoch auch, dass zeitnah gehandelt werden muss, um die gesetzlichen Fristen einzuhalten.

Die wichtigsten Anforderungen für die Elektromobilität im Überblick

Um den Ausbau der Elektromobilität europaweit zu beschleunigen, stellt die AFIR klare Anforderungen an Unternehmen und Betreiber öffentlicher Ladeinfrastruktur.

Ausbaupflicht Ladeinfrastruktur: Klare Vorgaben für PKW und LKW

Eine zentrale Vorgabe der AFIR betrifft die verpflichtende Installation öffentlicher Ladepunkte entlang des Transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V-Kernnetz). Konkret bedeutet das:

  • PKW-Ladestationen müssen bis spätestens Ende 2025 alle 60 Kilometer entlang der Hauptverkehrsachsen vorhanden sein. Diese Vorgabe stellt sicher, dass Fahrer von Elektroautos künftig problemlos lange Strecken zurücklegen können.
  • Für schwere Nutzfahrzeuge, wie E-LKE und E-Busse, müssen ebenfalls Ladestationen eingerichtet werden, und zwar alle 120 Kilometer entlang des TEN-V-Kernnetzes. Zusätzlich verlangt die AFIR mindestens zwei Ladepunkte speziell für LKW an sicheren Rastplätzen.
  • Außerdem ist festgelegt, dass Mitgliedstaaten künftig für jedes neu zugelassene Elektrofahrzeug eine zusätzliche Ladeleistung von 1,3 Kilowatt (kW) bereitstellen müssen. Diese Maßnahme garantiert, dass mit dem steigenden Bestand an E-Fahrzeugen auch ausreichend Ladeinfrastruktur verfügbar ist.

Technische Anforderungen: Was Ladestationen künftig erfüllen müssen

Neben der reinen Anzahl an Ladepunkten gibt die AFIR auch technische Anforderungen vor:

  • Ab April 2024 müssen alle öffentlich zugänglichen DC-Schnellladestationen (Ladestationen mit Gleichstrom und hoher Ladeleistung) ab 50 kW verpflichtend über kontaktlose Zahlungsmöglichkeiten verfügen. Konkret bedeutet das, dass Nutzer per Kreditkarte oder Smartphone ohne vorherige Anmeldung spontan („ad hoc“) bezahlen können.
  • Zudem schreibt AFIR vor, dass Betreiber Echtzeitinformationen zur Verfügbarkeit der Ladepunkte bereitstellen müssen. Das heißt, Fahrer von Elektroautos sollen jederzeit sehen können, welche Ladestationen gerade frei und einsatzbereit sind.
  • Bestehende Ladestationen, die diesen Anforderungen noch nicht entsprechen, müssen gegebenenfalls nachgerüstet werden.

Unternehmen, die bereits Ladepunkte betreiben, sollten zeitnah prüfen, welche Anpassungen nötig sind, um AFIR-konform zu sein. Das betrifft besonders ältere Anlagen, die bislang weder kontaktlose Bezahlung noch Echtzeitdaten unterstützen.

Nicht nur Strom: AFIR-Vorgaben für Wasserstoff und Co.

Neben der Elektromobilität umfasst die AFIR auch konkrete Vorgaben für andere alternative Kraftstoffe. Hier stehen insbesondere Wasserstoff (H₂), Flüssigerdgas (LNG) und synthetische Kraftstoffe (E-Fuels) im Mittelpunkt.

Für Wasserstoff schreibt die Verordnung vor, dass entlang des TEN-V-Kernnetzes bis spätestens 2030 alle 200 Kilometer eine Tankstelle verfügbar sein muss. Zusätzlich fordert AFIR den Aufbau einer Wasserstoff-Infrastruktur in städtischen und multimodalen Verkehrsknotenpunkten, um speziell Lkw und Busse mit Brennstoffzellenantrieb zu versorgen.

Bei Flüssigerdgas legt die AFIR den Fokus vor allem auf schwere Nutzfahrzeuge. Hier soll entlang wichtiger Verkehrswege eine ausreichende Anzahl öffentlich zugänglicher LNG-Tankstellen entstehen. Ergänzend dazu fördert die EU auch Biokraftstoffe wie hydrierte Pflanzenöle (HVO), die als Ersatz für fossilen Diesel genutzt werden können.

E-Fuels, also synthetische Kraftstoffe, die mittels erneuerbarer Energien hergestellt werden, werden von der AFIR zwar ebenfalls berücksichtigt, aber nicht mit so konkreten Ausbauzielen wie Elektromobilität und Wasserstoff belegt. E-Fuels könnten eine Rolle als Übergangstechnologie spielen, besonders im Bereich der Luftfahrt oder in spezifischen Fahrzeugsegmenten, in denen eine Elektrifizierung schwierig ist.

Allerdings zeigt sich deutlich: Alternative Kraftstoffe sind im Vergleich zur Elektromobilität weit weniger effizient und mit höheren technischen Herausforderungen sowie Infrastrukturkosten verbunden. Daher gelten Wasserstoff, LNG und E-Fuels vor allem als Übergangslösungen oder Optionen für Nischenanwendungen, in denen batteriebetriebene Elektrofahrzeuge (derzeit noch) nicht praktikabel sind. Die Elektromobilität bleibt für Unternehmen, die langfristig planen, die klar effektivste Lösung.

Jetzt handeln: So setzen Sie die AFIR richtig um

Die AFIR gibt klare technische Mindeststandards für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur vor, darunter kontaktlose Zahlungsmöglichkeiten und die Bereitstellung von Echtzeitinformationen zur Verfügbarkeit. Diese Anforderungen betreffen alle Unternehmen, die heute oder in Zukunft Ladepunkte betreiben wollen. Wer Ladeinfrastruktur plant oder beschafft, muss sicherstellen, dass sie den Vorgaben der EU-Verordnung entspricht. Andernfalls drohen unnötige Nachrüstungen und Mehraufwand.

Genau hier setzt ChargeOne an: Wir kennen die regulatorischen Anforderungen im Detail und begleiten Unternehmen bei der AFIR-konformen Umsetzung. Bereits in der Planungsphase achten wir darauf, dass alle technischen Voraussetzungen erfüllt sind: von der Wahl geeigneter Hardware bis zur Integration in bestehende Abrechnungssysteme. Mit unserem „Charging as a Service“-Modell übernehmen wir die vollständige Projektumsetzung, inklusive Installation, Betrieb und Wartung. So erhalten Unternehmen eine rechtssichere, zukunftsfähige Lösung. Und das ohne hohe Anfangsinvestitionen und mit einem verlässlichen Partner an ihrer Seite.

AFIR auf den Punkt: Ladeinfrastruktur als Chance nutzen

Die Alternative Fuels Infrastructure Regulation gibt klare, verbindliche Vorgaben für den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Europa vor. Damit wird Elektromobilität zur zentralen Lösung für eine nachhaltige Verkehrswende. Unternehmen sollten jetzt aktiv werden, um von den Chancen der neuen Verordnung zu profitieren und gesetzliche Anforderungen sicher zu erfüllen. Als erfahrener Partner begleitet ChargeOne Unternehmen bei allen Schritten und bietet mit Charging as a Service eine unkomplizierte, verlässliche und zukunftsfähige Lösung. So leisten Unternehmen gemeinsam mit ChargeOne einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele der EU.

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