Neue EU-Vorgaben für Ladeinfrastruktur: Das steckt in der Novelle der EPBD-Richtlinie
Die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie 2024/1275 (EPBD) ist Teil des Fit-for-55-Pakets und verfolgt das Ziel, bis 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand in der EU zu erreichen. Hintergrund ist der hohe Energieverbrauch im Gebäudesektor, der rund 40 % des Endenergieverbrauchs in Europa ausmacht. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, schrittweise strengere Effizienzvorgaben umzusetzen, und zwar auch mit Blick auf Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge.
Künftig müssen Neubauten, Renovierungen und teils auch Bestandsgebäude mit Ladepunkten oder entsprechender Leitungsinfrastruktur ausgestattet werden. Damit wird Elektromobilität zum festen Bestandteil der Gebäudestandards. Die EPBD-Richtlinie trat im Mai 2024 in Kraft und muss bis spätestens 29. Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt werden; in Deutschland voraussichtlich durch eine Novelle des GEIG. Besonders für Unternehmen mit Fuhrparks oder Stellplatzinfrastruktur ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um die eigene Ladestrategie neu auszurichten.
Umsetzung in Deutschland durch das GEIG
Da europäische Richtlinien und Gesetze immer auch in nationales Recht umgesetzt werden, stellt sich für deutsche Unternehmen die Frage, wie das hierzulande passieren wird. Die wahrscheinlichste Variante ist, dass das Gebäudeenergieinfrastrukturgesetz (GEIG) entsprechend angepasst wird, wo es die Vorgaben aus der EPBD-Novelle noch nicht erfüllt. Wir haben zum GEIG und seinen Auswirkungen auf die Ladeinfrastruktur von Unternehmen ein übersichtliches Whitepaper verfasst, das Sie hier herunterladen können.
Diese Pflichten kommen auf Unternehmen zu
Mit der EPBD-Novelle treten europaweit einheitliche Vorgaben zur Ladeinfrastruktur in Gebäuden in Kraft. Das hat spürbare Auswirkungen auf Unternehmen. Bei Neubauten und größeren Renovierungen von Nichtwohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen muss künftig mindestens ein Ladepunkt pro fünf Stellplätze installiert werden. Zudem sind 50 % der Stellplätze mit Leitungsinfrastruktur auszustatten.
Wichtig dabei: Die Richtlinie versteht darunter nicht nur einfache Leerrohre, sondern eine vollständige Vorverkabelung, also sämtliche baulichen und technischen Maßnahmen, die für die spätere Installation von Ladepunkten erforderlich sind. Dazu zählen unter anderem Datenleitungen, Kabel, Kabeltrassen und, falls nötig, auch Stromzähler.
Für bestehende Nichtwohngebäude mit über 20 Stellplätzen gilt ab 1. Januar 2027: Mindestens ein Ladepunkt pro zehn Stellplätze oder eine vergleichbare Vorverkabelung sind verpflichtend. Wohngebäude sind ebenfalls betroffen, hier liegt der Fokus stärker auf der vollständigen Vorverkabelung, etwa bei Mehrfamilienhäusern.
Wichtig ist das besonders für Eigentümer, Betreiber und Investoren gewerblicher Immobilien: Wer sich jetzt nicht vorbereitet, riskiert absehbare Kostensteigerungen, Planungsverzug und potenzielle Wertverluste bei gewerblich genutzten Objekten. Vor allem bei Logistikzentren, Produktionsstandorten und Bürokomplexen mit Flottennutzung sollten die neuen Pflichten bereits heute in Projektplanung und Gebäudestrategie einfließen.
Flotten- und Produktionsstandorte im Fokus: Was Betreiber jetzt wissen müssen
Unternehmen, die eine eigene Fahrzeugflotte betreiben, insbesondere in Logistik und Produktion, müssen Ladeinfrastruktur als kritische Betriebsgrundlage betrachten. Der Umstieg auf E-Fahrzeuge ist eine Notwendigkeit, aufgrund von Klimavorgaben, CO₂-Zielen und Kostenaspekten. Gleichzeitig erfordert der reibungslose Einsatz elektrischer Nutzfahrzeuge eine durchdachte Ladeinfrastruktur an allen Standorten. Die EPBD-Novelle verschärft diesen Handlungsdruck zusätzlich, da Flächen mit mehr als fünf Stellplätzen künftig verpflichtend mit Ladepunkten oder Leitungsinfrastruktur für Nutzfahrzeuge ausgestattet werden müssen.
Produktions- und Logistikbetriebe mit großen Fuhrparks und häufigem Schichtbetrieb benötigen daneben intelligente Ladelösungen, die sich nahtlos in das betriebseigene Energiemanagement integrieren lassen. Indem Sie frühzeitig auf ein abgestimmtes Gesamtkonzept setzen – inklusive Lastmanagement, PV-Nutzung oder Pufferspeicherung – können Sie nicht nur regulatorische Anforderungen erfüllen, sondern auch Betriebskosten senken und Versorgungssicherheit erhöhen.
Herausforderung Ladeinfrastruktur: Typische Stolpersteine in der Praxis
Die Umsetzung der neuen Ladeinfrastruktur-Pflichten in die Praxis bringt verschiedene Herausforderungen mit sich. Das gilt besonders für Unternehmen, die bislang wenig Erfahrung mit E-Mobilität haben. Diese fünf typischen Stolperfallen begegnen uns besonders häufig:
- Komplexität beim Netzanschluss: Die benötigte Leistung wird häufig unterschätzt, was zu kostspieligen und zeitaufwändigen Nachrüstungen und Betriebsunterbrechungen führen kann. Eine gute Bedarfsanalyse und Berücksichtigung von geplantem oder erwartbarem Wachstum helfen hier.
- Fehlendes oder unzureichendes Lastmanagement: Ohne intelligentes Lastmanagement drohen teure Lastspitzen, überlastete Netze und eine instabile Stromversorgung. Hierfür gibt es verschiedene statische und dynamische Lösungen.
- Langwierige Genehmigungsprozesse: Abstimmungen mit Netzbetreibern, Behörden und Dienstleistern erfordern viel Zeit, was den gesamten Zeitplan verzögert. Gute Vorbereitung und rechtzeitige Antragstellung ist hier das A und O, aber vor allem ist Geduld gefragt.
- Unterschätzter Kosten- und Planungsaufwand: Unternehmen ohne Erfahrung unterschätzen häufig den tatsächlichen Aufwand für Planung, Installation und Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur. Ein seriöser und transparenter Partner für die Umsetzung ist hier die beste Lösung, dann entstehen keine bösen Überraschungen.
- Fehlende Integration ins Energiemanagement: Wenn die Ladeinfrastruktur nicht optimal in bestehende Gebäude- und Energiemanagement-Systeme integriert wird, entstehen unnötig hohe Betriebskosten.
Gerade für Betriebe mit größeren Flotten und intensiven Betriebsabläufen ist es daher entscheidend, frühzeitig mit erfahrenen Partnern zusammenzuarbeiten, um diese Stolpersteine effektiv zu vermeiden.
Mit Charging as a Service rechtssicher und effizient zur Umsetzung
Für Unternehmen, die sich angesichts der EPBD-Novelle vor der Komplexität und dem finanziellen Aufwand beim Aufbau einer Ladeinfrastruktur scheuen, bietet das Charging-as-a-Service-Modell (CaaS) von ChargeOne eine pragmatische Lösung. Dabei übernimmt ChargeOne sämtliche Schritte von der Bedarfsanalyse und technischen Planung über Genehmigungen und Installation bis hin zum laufenden Betrieb inklusive Abrechnung.
Unternehmen profitieren so von einer rechtssicheren und technisch zuverlässigen Umsetzung der Vorgaben, ohne hohe Anfangsinvestitionen tätigen zu müssen. Stattdessen zahlen sie eine kalkulierbare monatliche Miete, während ChargeOne Eigentümer und Betreiber der Ladeinfrastruktur bleibt.
Gerade für Logistikbetriebe, Produktionsunternehmen und andere Firmen mit elektrifizierten Fahrzeugflotten ist dieses Modell ideal, da es planbare Kosten, minimale interne Ressourcenbindung und eine effiziente, störungsfreie Integration in den Betriebsalltag gewährleistet.
Fazit: Jetzt die Weichen stellen und Planungssicherheit schaffen
Die EPBD-Novelle setzt Unternehmen ab sofort unter Handlungsdruck, macht aber zugleich den Weg frei für zukunftsfähige und nachhaltige Mobilitätslösungen.
Klar ist: Neubauten, umfangreiche Renovierungen und auch bestehende gewerbliche Immobilien müssen ab 2026 bzw. 2027 verpflichtend mit Ladeinfrastruktur ausgestattet werden.
Betriebe, insbesondere aus Logistik und produzierendem Gewerbe, sollten frühzeitig handeln, um rechtliche Anforderungen zu erfüllen und Betriebskosten langfristig im Griff zu behalten. Wer jetzt reagiert, profitiert zusätzlich von Förderprogrammen und vermeidet unnötigen Zeitdruck.
ChargeOne unterstützt Unternehmen hierbei von Beginn an: von der Beratung bis hin zur Umsetzung mit dem bewährten Charging-as-a-Service-Modell. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin, um Ihre individuelle Lösung zu besprechen und damit rechtzeitig Planungssicherheit zu schaffen.





