Sieben goldene Tipps für erfolgreiche E-Mobilität-Projekte in Immobilien

ChargeOne-7 goldene Tipps

Die Elektromobilität boomt – gewaltig. Bis 2030 wird in privaten und gewerblichen Immobilien ein Bedarf von über 10 Millionen Wallboxen und Ladestationen prognostiziert. Damit ist klar, dass die Hauptlast des Ladeinfrastrukturaufbaus bei den Immobilienverwaltern liegt. Sie entscheiden über die Art der Umsetzung von E-Mobilitätsanfragen Ihrer Mieter oder Eigentümer in privaten Wohnanlagen oder Wohnungseigentümergemeinschaften ebenso wie in Gewerbe- und Industriebauten.

Damit E-Mobilität für Sie nicht zum Albtraum wird, haben wir von ChargeOne für Sie sieben wichtige Tipps zum Umgang mit Ladeinfrastrukturanfragen zusammengestellt:

1. E-Mobilität ist kein bedingungsloses Wunschkonzert

Der im WEMoG verankerte Rechtsanspruch auf bauliche Veränderungen zum Laden von E-Fahrzeugen ist kein Wunschkonzert. Er ersetzt weder die Zustimmung des Vermieters noch die der Eigentümergemeinschaft. Zudem müssen sich auch Selbstzahler bei der technischen Umsetzung an die Vorgaben der Verwaltung halten.

2. Finger weg vom „Billigen Jakob“

Lassen Sie sich nicht auf Billiglösungen oder Laden eines Elektroautos an einer Schuko-Steckdose ein. Sicherheit vor Unfällen und Haftungsansprüchen bieten CE-geprüfte und intelligente Wallboxen, die zudem pro Ladepunkt mit 900 Euro durch die KfW gefördert werden.

3. Einheitlichkeit statt Wildwuchs

Vermeiden Sie einen Ladedschungel mit unterschiedlichen Wallboxen. Der VDI empfiehlt bereits ab zwei elektrifizierten Stellplätzen den Einsatz von Lastmanagement. Das ist aber nur möglich, wenn dafür geeignete Wallboxen eingesetzt werden. Außerdem ist der Wartungs- und Verwaltungsaufwand durch den Einsatz einer gesamtheitlichen Ladesäulen-Infrastruktur deutlich niedriger.

4. Beschlüsse beugen Ärger vor

Nutzen Sie für die Kommunikation mit Mietern, Eigentümern und für Eigentümerversammlungen rechtssicher vorformulierte Beschlussvorlagen und Handlungsempfehlungen. Unsere zertifizierten E-Mobilität-Berater begleiten Sie auf Wunsch auf auch persönlich zu anstehenden Mieter- oder Eigentümerversammlungen. Gerne präsentieren wir mit Ihnen gemeinsam das geplante Ladeinfrastrukturkonzept, beantworten alle Fragen rund um Technik, Wartung, Preise und Abwicklung und erörtern die unterschiedlichen Anforderungen um eine gesamtheitliche Lösung und einen mehrheitsfähigen Beschluss zu erreichen.

5. Planen Sie langfristig

Auch wenn Sie aktuell nur wenige Lademöglichkeiten planen, müssen Sie berücksichtigen, dass Sie gemäß GEIG bei der nächsten größeren Sanierung ggf. alle Stellplätze mit Kabelinfrastruktur nachgerüsten müssen.

Weitere Informationen zum GEIG (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz) finden Sie hier.

6. Individuelle Lösungen statt pauschaler Standardpakete

Lassen Sie sich bei der Planung der Ladeinfrastruktur für Ihre Objekte individuell, neutral und kompetent beraten. Das spart Geld und ist Voraussetzung für zukunftssichere Ladelösungen.

7. Eine Machbarkeitsstudie lohnt sich immer

Machen Sie sich und Ihr Team fit beim Thema Ladeinfrastruktur für E-Mobilität. Dann können Sie gegenüber Mietern, Eigentümern und Dienstleistern souverän bestehen.

Wir unterstützen Sie hierbei stets persönlich und erstellen unter anderem Machbarkeitsstudien für Liegenschaften – mit denen wir Sie auch zu einer Ihrer nächsten WEG Sitzungen begleiten, um Sie bei der Vorstellung der Analyse als Experte aktiv zu unterstützen. Auch eine erste -kostenlose- Vor-Ort-Begehung gibt uns und Ihnen einen Eindruck, was möglich ist und wie ein Konzept für die betreffende Liegenschaft aussehen könnte.

Lassen Sie sich persönlich beraten

Rufen sie uns an unter +49 89-99590572 oder gehen Sie direkt