Förderprogramme für Ladeinfrastruktur für Elektroautos

ChargeOne Förderprogramme Ladeinfrastruktur

Nutzen Sie staatliche Förderungen und sparen Sie bis zu 80% der Investitionskosten für Ihre Ladestationen oder Wallboxen.

Für Unternehmen und Privatanwender stehen zahlreiche bundesweite, regionale und kommunale Förderprogramme für Elektromobilität zur Verfügung. Neben Förderung von Anschaffung und Nutzung eines Elektrofahrzeugs an sich (z.B. Umweltbonus, KFZ-Steuerbefreiung, geldwerter Vorteil) wird auch die Errichtung und der Betrieb von privater und gewerblicher Ladeinfrastruktur gefördert – teilweise sogar mit bis zu 80%!

Im Folgenden finden Sie eine Auswahl der aktuell interessantesten bundesweiten und bayrischen Förderprogramme für Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge – ohne den Anspruch auf Vollständigkeit.*

Übrigens: Wenn Sie im Internet kein offizielles Förderprogramm für Ihre Region finden, kann es sich lohnen direkt bei Ihrer zuständigen Behörde, dem Landratsamt bzw. der Stadtverwaltung nach geplanten oder vorhandenen Fördermöglichkeiten zu fragen.

Bundesweite Fördertöpfe

Förderprogramm
Ladeinfrastruktur vor Ort (KMU Förderung)
Träger:
Bundesregierung / Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Laufzeit:
bis 31.12.2022
Förderberechtigte:
Kleine und mittlere Unternehmen (nach EU-Richtlinie: KMUs) wie z.B. Hotels, Restaurants, Einzelhandel, kleinere Stadtwerke und kommunale Unternehmen
Fördergegenstand:
Ladeinfrastruktur, Installation
Förderhöhe:
Bis zu 80 % der gesamten Investitionskosten für die Installation und Errichtung von Ladeinfrastruktur eines Unternehmens (max. 200.000 €)
Förder- voraussetzungen:
Förderfähig sind kleine und mittlere Unternehmen (KMUs nach EU-Richtlinie). Dies sind u.a. Einzelhandelsunternehmen wie Supermärkte oder Gastgewerbe (z.B. Hotels und Restaurants). Bei beschränkter Zugänglichkeit des Ladepunktes (Öffnungszeiten: mindestens 12/6) erfolgt eine Absenkung der Förderhöhe auf 50 % der Förderung. Die geförderten Ladepunkte müssen vertragsbasiertes Laden, Roaming und Ad-hoc-Laden ermöglichen. Verpflichtend ist dabei Strom aus erneuerbaren Energien. Die Ladeinfrastruktur muss bis zum 31.12.2022 realisiert werden.
Förderprogramm
Förderrichtlinie Elektromobilität
Träger:
Bundesregierung
Laufzeit:
bis 30.06.2024
Förderberechtigte:
Natürliche und juristische Personen
Fördergegenstand:
E-Auto, E-Nutzfahrzeug, Ladeinfrastruktur
Förderhöhe:
bis zu 40%, in Ausnahmefällen bis zu 60%
Förder- voraussetzungen:
Handwerks-/handwerksähnliche Unternehmen mit Eintrag in die Handwerksrolle oder das Gewerbeverzeichnis oder KMUs nach EU-Definition, welche ein kommunales Elektromobilitätskonzept unterstützen (Förderungen werden nach „Windhund-Verfahren“ vergeben)

+++ Wichtiger Hinweis +++

Sie haben bereits eine KfW-440-Förderzusage erhalten?

Alle ChargeOne-Wallboxen/Ladestationen erhalten den maximalen Förderzuschuss von 900,- €.

Allgemein gilt bei allen Förderprogrammen: Unbedingt zuerst die Förderzusage einholen – dann die Errichtung beauftragen. Ansonsten kann es passieren, dass Sie keine staatliche Unterstützung bekommen.

Unser Finanztipp für Unternehmen: Ladeinfrastruktur ohne Förderung mit „Charging as a Service“

Mit unserem Finanzierungsmodell „Charging as a Service“ machen Sie sich unabhängig von staatlichen Förderungen. Das ChargeOne Contracting Modell ermöglicht Unternehmen und Gewerbetreibenden unter speziellen Voraussetzungen den kostenneutralen Zugang zu modernster Ladeinfrastruktur – optimal auf die Bedürfnisse und Ihre Nutzergruppen angepasst. Wir betreiben, Sie nutzen.

Sie benötigen Unterstützung bei der Planung und Umsetzung Ihrer Ladeinfrastruktur?

Nutzen Sie die kostenlose Erstberatung mit unseren DEKRA zertifizierten Beratern für Elektromobilität.

*Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/ Unter dem Stichwort „Ladeinfrastruktur“ finden Sie dort die aktuellste Übersicht aller Förderprogramme in Deutschland. Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten.

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