Die Nachfrage nach E-Ladepunkten wächst und mit ihr der Bedarf an Finanzierungslösungen. Staatliche Förderprogramme unterstützen Unternehmen, Kommunen und andere Organisationen bei der Errichtung moderner Ladeinfrastruktur. Je nach Programm lassen sich bis zu 80 % der Investitionskosten abdecken: für Ladepunkte, Netzanschlüsse oder auch begleitende Maßnahmen wie Pufferspeicher und Lastmanagement.
Gefördert wird auf verschiedenen Ebenen. Es gibt bundesweite Programme, die z. B. vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) oder über die KfW laufen, ebenso wie regionale und kommunale Fördermöglichkeiten. Um das passende Programm für den eigenen Standort zu finden, sollten Sie neben den großen Anlaufstellen wie der Förderdatenbank des Bundes auch lokale Stellen wie das Landratsamt, die Stadtwerke oder die Wirtschaftsförderung kontaktieren.
In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen aktuellen Überblick über zentrale Förderprogramme von nationalen Initiativen bis hin zu regionalen Beispielen wie dem bayerischen Landesprogramm. Die Liste wird laufend erweitert und aktualisiert.*
Bundesweite Förderprogramme
Wer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge aufbauen möchte, kann auf mehrere bundesweite Förderprogramme zurückgreifen. Diese richten sich in erster Linie an Unternehmen, Kommunen und öffentliche Einrichtungen. Neben dem Kauf von Ladepunkten werden oft auch Nebenkosten wie Netzanschluss oder Lastmanagement gefördert – vorausgesetzt, die Anlagen entsprechen den technischen Anforderungen (z. B. Nutzung von 100 % Ökostrom, eichrechtskonforme Technik, öffentliche oder teilöffentliche Zugänglichkeit).
In der folgenden Übersicht stellen wir die relevanten bundesweiten Förderprogramme vor.
Hinweis: Das frühere Programm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ ist bereits 2022 ausgelaufen und wird aktuell nicht neu aufgelegt. Eine Kombination mit regionalen oder kommunalen Programmen ist in vielen Fällen möglich.
Förderprogramme in Bayern
Das Förderprogramm „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0“ zielt darauf ab, den Ausbau öffentlich zugänglicher Ladepunkte im Freistaat zu fördern. Es richtet sich an natürliche und juristische Personen, einschließlich Kommunen, mit bestimmten Ausnahmen.
Die folgende Tabelle bietet einen Überblick über die wichtigsten Eckdaten des Programms:
Schnellladen (DC) > 22 kW bis < 100 kW: 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 10.000 € je Ladepunkt
Schnellladen (DC) ≥ 100 kW: 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 20.000 € je Ladepunkt
Schnellladen (DC) ≥ 100 kW mit integriertem Pufferspeicher ≥ 75 kWh: 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 25.000 € je Ladepunkt
Zugänglichkeit: Öffentliche Zugänglichkeit muss gewährleistet sein
Ökostrom: Verpflichtung zur Abgabe von 100 % Ökostrom
Fachgerechte Installation: Einbau durch Fachunternehmen erforderlich
Nutzungsdauer: Mindestbetriebsdauer von sechs Jahren
Antragstellung: Kein Maßnahmenbeginn vor Erhalt des Zuwendungsbescheides
Kombination: Kombination mit anderen Fördermitteln nur unter bestimmten Bedingungen möglich
Bitte beachten Sie, dass die Fördermittel in zeitlich begrenzten Förderaufrufen vergeben werden. Der nächste Förderaufruf wird im 1. Halbjahr 2025 erwartet (Angabe ohne Gewähr).
Weitere Förderprogramme der Bundesländer
Hinweis: Die genannten Programme dienen als Beispiele und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Förderhöhen und Voraussetzungen variieren stark zwischen den Bundesländern. Wir empfehlen, eine gezielte Recherche in der Förderdatenbank des Bundes durchzuführen und sich bei den zuständigen Landesbehörden über aktuelle Fördermöglichkeiten zu informieren.
Was wird überhaupt gefördert?
- der Netzanschluss inklusive Tiefbau- und Elektroarbeiten,
- die Planung und Installation,
- intelligente Steuerungs- und Lastmanagementsysteme (zur Vermeidung von Lastspitzen),
- sowie gegebenenfalls Pufferspeicher oder Schutzvorrichtungen.
- der Eichrechtskonformität der Hardware (insbesondere bei öffentlich zugänglicher Infrastruktur),
- Zugänglichkeit (öffentlich oder teilöffentlich, z. B. zu Geschäftszeiten),
- Nutzung von 100 % Ökostrom,
- und eine steuerbare Ladeleistung, die etwa über Lastmanagement oder Integration in ein Energiemanagementsystem geregelt wird.
Achtung: Diese Programme sind ausgelaufen
Einige der bekanntesten Förderprogramme der letzten Jahre stehen aktuell nicht mehr zur Verfügung, was allerdings nicht bedeutet, dass das Thema vom Tisch ist. Vielmehr prüfen viele Institutionen derzeit Neuauflagen oder setzen auf neue Förderansätze.
Zu den eingestellten Programmen zählen unter anderem:
- „Ladeinfrastruktur vor Ort“ (BMVI/BMDV): Dieses Programm richtete sich gezielt an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), insbesondere aus dem Hotel- und Gastgewerbe sowie im Einzelhandel. Es wurde 2021 und 2022 stark nachgefragt, ist aber inzwischen ausgelaufen.
- KfW-Programm 441: Über dieses Programm konnten Unternehmen nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur auf dem Firmengelände mit bis zu 900 € pro Ladepunkt fördern lassen. Auch dieses Angebot ist nicht mehr verfügbar.
Für beide Programme gilt: Eine Neuauflage ist derzeit nicht offiziell angekündigt, aber auch nicht ausgeschlossen, insbesondere im Rahmen neuer Mobilitäts- und Klimaschutzinitiativen. Wer Fördermöglichkeiten aktiv nutzen möchte, sollte deshalb regelmäßig einen Blick in die Förderdatenbank des Bundes werfen oder den Kontakt zur zuständigen Landesförderstelle suchen. Viele Bundesländer bieten inzwischen eigenständige Programme, die ähnliche Investitionen unterstützen.
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Unser Tipp für Unternehmen: Ladeinfrastruktur unabhängig von staatlichen Förderungen mit „Charging as a Service“
Nicht jedes Projekt passt in ein Förderprogramm und nicht immer lohnt sich der bürokratische Aufwand. Für Unternehmen, die schnell, flexibel und ohne hohe Anfangsinvestitionen in Ladeinfrastruktur einsteigen möchten, bietet ChargeOne mit „Charging as a Service“ (CaaS) eine attraktive Alternative.
Das Modell funktioniert ganz einfach: Statt die Infrastruktur zu kaufen, mieten Sie sie zu einer planbaren monatlichen Rate. Installation, Betrieb, Wartung und Abrechnung übernimmt ChargeOne. Sie erhalten eine vollumfängliche Lösung, die sich nahtlos in Ihre Abläufe integriert. Die initialen Investitionskosten entfallen, wodurch sich das Projekt wirtschaftlich rechnet – auch dann, wenn keine Förderung greift.
Besonders interessant: Viele CaaS-Projekte sind dennoch förderfähig, beispielsweise im Rahmen von Landesprogrammen oder kommunalen Initiativen. Förderungen können dann zur Reduzierung der monatlichen Kosten beitragen oder für begleitende Maßnahmen wie Netzanschluss oder Lastmanagement genutzt werden. Entscheidend ist jedoch: Selbst ohne Förderung bleibt das Modell wirtschaftlich attraktiv, da es langfristig planbare Kosten und minimalen Aufwand garantiert.
Unsere DEKRA-zertifizierten E-Mobility-Experten prüfen mit Ihnen gemeinsam, ob eine Förderung sinnvoll oder notwendig ist und zeigen Ihnen, wie sich Ihr Projekt unabhängig davon zukunftssicher realisieren lässt.
Fazit: So profitieren Sie von Förderprogrammen oder cleveren Alternativen
Staatliche Förderprogramme können den Einstieg in die Elektromobilität erheblich erleichtern. Doch gerade in Zeiten begrenzter Fördermittel und komplexer Antragstellung ist die Förderung nicht immer planbar und längst nicht jedes Projekt fällt unter die passenden Voraussetzungen.
Wer nicht von bürokratischen Hürden oder starren Förderzeiträumen abhängig sein möchte, findet mit dem Mietmodell Charging as a Service eine attraktive Alternative. Das Modell lohnt sich auch ohne Förderung, aber ist in vielen Fällen auch förderfähig.
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*Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/
Unter dem Stichwort „Ladeinfrastruktur“ finden Sie dort die aktuellste Übersicht aller Förderprogramme in Deutschland. Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten.