Förderprogramme für Ladeinfrastruktur für Elektroautos

ChargeOne Förderprogramme Ladeinfrastruktur

Die Nachfrage nach E-Ladepunkten wächst und mit ihr der Bedarf an Finanzierungslösungen. Staatliche Förderprogramme unterstützen Unternehmen, Kommunen und andere Organisationen bei der Errichtung moderner Ladeinfrastruktur. Je nach Programm lassen sich bis zu 80 % der Investitionskosten abdecken: für Ladepunkte, Netzanschlüsse oder auch begleitende Maßnahmen wie Pufferspeicher und Lastmanagement.

Gefördert wird auf verschiedenen Ebenen. Es gibt bundesweite Programme, die z. B. vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) oder über die KfW laufen, ebenso wie regionale und kommunale Fördermöglichkeiten. Um das passende Programm für den eigenen Standort zu finden, sollten Sie neben den großen Anlaufstellen wie der Förderdatenbank des Bundes auch lokale Stellen wie das Landratsamt, die Stadtwerke oder die Wirtschaftsförderung kontaktieren.

In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen aktuellen Überblick über zentrale Förderprogramme von nationalen Initiativen bis hin zu regionalen Beispielen wie dem bayerischen Landesprogramm. Die Liste wird laufend erweitert und aktualisiert.*

Inhaltsverzeichnis

Bundesweite Förderprogramme​

Wer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge aufbauen möchte, kann auf mehrere bundesweite Förderprogramme zurückgreifen. Diese richten sich in erster Linie an Unternehmen, Kommunen und öffentliche Einrichtungen. Neben dem Kauf von Ladepunkten werden oft auch Nebenkosten wie Netzanschluss oder Lastmanagement gefördert – vorausgesetzt, die Anlagen entsprechen den technischen Anforderungen (z. B. Nutzung von 100 % Ökostrom, eichrechtskonforme Technik, öffentliche oder teilöffentliche Zugänglichkeit).
In der folgenden Übersicht stellen wir die relevanten bundesweiten Förderprogramme vor.

Träger:
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Laufzeit:
bis 2025
Förderberechtigte:
Kommunen, Unternehmen, Stadtwerke, Einzelhandel, Hotels, Wohnungswirtschaft
Fördergegenstand:
Öffentliche AC- und DC-Ladepunkte, Netzanschluss, Pufferspeicher
Förderhöhe:
Bis zu 60 % der Gesamtkosten (je nach Projektart)
Förder- voraussetzungen:
Öffentliche Zugänglichkeit, Nutzung von Ökostrom, Kombination mit intelligentem Lademanagement empfohlen

Hinweis: Das frühere Programm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ ist bereits 2022 ausgelaufen und wird aktuell nicht neu aufgelegt. Eine Kombination mit regionalen oder kommunalen Programmen ist in vielen Fällen möglich.

Förderprogramme in Bayern

Das Förderprogramm „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0“ zielt darauf ab, den Ausbau öffentlich zugänglicher Ladepunkte im Freistaat zu fördern. Es richtet sich an natürliche und juristische Personen, einschließlich Kommunen, mit bestimmten Ausnahmen.​

Die folgende Tabelle bietet einen Überblick über die wichtigsten Eckdaten des Programms:​

Träger:
Bayern Innovativ GmbH
Laufzeit:
bis 31.12.2025
Förderberechtigte:
Natürliche und juristische Personen (inkl. Kommunen) mit Ausnahme von Behörden oder Dienststellen von Bund und Land. Nicht antragsberechtigt sind Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR).
Fördergegenstand:
Anschaffung und Neuerrichtung von Ladepunkten inklusive angeschlagenem Kabel, Leistungselektronik, Netzanschluss, Bodenarbeiten, Parkplatzmarkierung, Parkplatzsensoren, Beleuchtung, Wetterschutz, Installation und Inbetriebnahme
Förderhöhe:
Normalladen (AC) ≥ 3,7 kW bis ≤ 22 kW: 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 2.500 € je Ladepunkt

Schnellladen (DC) > 22 kW bis < 100 kW: 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 10.000 € je Ladepunkt

Schnellladen (DC) ≥ 100 kW: 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 20.000 € je Ladepunkt

Schnellladen (DC) ≥ 100 kW mit integriertem Pufferspeicher ≥ 75 kWh: 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 25.000 € je Ladepunkt
Förder- voraussetzungen:
Standort: Ladepunkte müssen in Bayern errichtet werden

Zugänglichkeit: Öffentliche Zugänglichkeit muss gewährleistet sein

Ökostrom: Verpflichtung zur Abgabe von 100 % Ökostrom

Fachgerechte Installation: Einbau durch Fachunternehmen erforderlich

Nutzungsdauer: Mindestbetriebsdauer von sechs Jahren

Antragstellung: Kein Maßnahmenbeginn vor Erhalt des Zuwendungsbescheides

Kombination: Kombination mit anderen Fördermitteln nur unter bestimmten Bedingungen möglich

Bitte beachten Sie, dass die Fördermittel in zeitlich begrenzten Förderaufrufen vergeben werden. Der nächste Förderaufruf wird im 1. Halbjahr 2025 erwartet (Angabe ohne Gewähr).

Weitere Förderprogramme der Bundesländer

Neben bundesweiten Förderprogrammen bieten viele Bundesländer eigene Unterstützungen für den Ausbau der Ladeinfrastruktur an. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl aktueller Programme:​
Baden-Württemberg
Charge@BW: Dieses Programm fördert die Errichtung von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur sowie vorbereitende Elektroinstallationen in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Unternehmen, Kommunen und WEGs können Zuschüsse von bis zu 40 % der förderfähigen Kosten erhalten.
Hessen:
Förderung der Elektromobilität: Das Land Hessen unterstützt Maßnahmen zur Praxis- und Alltagstauglichkeit von Elektromobilität. Dazu zählt die Förderung von Ladeinfrastruktur, insbesondere für Unternehmen und Kommunen.
Thüringen:
E-Mobil Invest: Dieses Programm unterstützt den Aufbau von Ladeinfrastruktur sowie die Beschaffung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen. Förderfähig sind Investitionen in Ladepunkte und die dazugehörige Infrastruktur.
Berlin:
Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO): Das Programm bietet Unternehmen und Selbstständigen Zuschüsse für die Errichtung von Ladeinfrastruktur auf betrieblichen Flächen. Gefördert werden sowohl öffentlich zugängliche als auch nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte.
Hamburg:
Elektromobilitätsförderung: Hamburg plant den Ausbau der Ladeinfrastruktur auf 2.000 Ladepunkte bis 2025. Unternehmen und Privatpersonen können von verschiedenen Fördermaßnahmen profitieren.
Schleswig-Holstein:
Förderung von Ladeinfrastruktur: Seit Oktober 2023 fördert das Land Schleswig-Holstein den Aufbau von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur. Unternehmen können Zuschüsse für die Errichtung von Ladepunkten beantragen.

Hinweis: Die genannten Programme dienen als Beispiele und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Förderhöhen und Voraussetzungen variieren stark zwischen den Bundesländern. Wir empfehlen, eine gezielte Recherche in der Förderdatenbank des Bundes durchzuführen und sich bei den zuständigen Landesbehörden über aktuelle Fördermöglichkeiten zu informieren.

Was wird überhaupt gefördert?

Nicht jede Ladestation ist automatisch förderfähig. Wer Fördermittel in Anspruch nehmen möchte, sollte im Vorfeld genau prüfen, welche Anforderungen an die Technik und die Umsetzung gestellt werden. Diese sind bei vielen Programmen sehr ähnlich. Grundsätzlich werden meist nicht nur die Ladepunkte selbst (z. B. AC-Wallboxen oder DC-Schnelllader) gefördert, sondern auch weitere projektbezogene Kosten wie:
  • der Netzanschluss inklusive Tiefbau- und Elektroarbeiten,
  • die Planung und Installation,
  • intelligente Steuerungs- und Lastmanagementsysteme (zur Vermeidung von Lastspitzen),
  • sowie gegebenenfalls Pufferspeicher oder Schutzvorrichtungen.
Zentrale technische Voraussetzungen sind in der Regel:
  • der Eichrechtskonformität der Hardware (insbesondere bei öffentlich zugänglicher Infrastruktur),
  • Zugänglichkeit (öffentlich oder teilöffentlich, z. B. zu Geschäftszeiten),
  • Nutzung von 100 % Ökostrom,
  • und eine steuerbare Ladeleistung, die etwa über Lastmanagement oder Integration in ein Energiemanagementsystem geregelt wird.
Diese Anforderungen sollen nicht nur Transparenz und Fairness gewährleisten, sondern auch sicherstellen, dass die Infrastruktur langfristig in bestehende Stromnetze und Gebäudetechnik integrierbar ist. Wer hier von Anfang an auf hochwertige, förderfähige Technik setzt, kann nicht nur staatliche Zuschüsse sichern, sondern auch langfristig wirtschaftlicher planen.

Achtung: Diese Programme sind ausgelaufen

Einige der bekanntesten Förderprogramme der letzten Jahre stehen aktuell nicht mehr zur Verfügung, was allerdings nicht bedeutet, dass das Thema vom Tisch ist. Vielmehr prüfen viele Institutionen derzeit Neuauflagen oder setzen auf neue Förderansätze.

Zu den eingestellten Programmen zählen unter anderem:

  • „Ladeinfrastruktur vor Ort“ (BMVI/BMDV): Dieses Programm richtete sich gezielt an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), insbesondere aus dem Hotel- und Gastgewerbe sowie im Einzelhandel. Es wurde 2021 und 2022 stark nachgefragt, ist aber inzwischen ausgelaufen.
  • KfW-Programm 441: Über dieses Programm konnten Unternehmen nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur auf dem Firmengelände mit bis zu 900 € pro Ladepunkt fördern lassen. Auch dieses Angebot ist nicht mehr verfügbar.

Für beide Programme gilt: Eine Neuauflage ist derzeit nicht offiziell angekündigt, aber auch nicht ausgeschlossen, insbesondere im Rahmen neuer Mobilitäts- und Klimaschutzinitiativen. Wer Fördermöglichkeiten aktiv nutzen möchte, sollte deshalb regelmäßig einen Blick in die Förderdatenbank des Bundes werfen oder den Kontakt zur zuständigen Landesförderstelle suchen. Viele Bundesländer bieten inzwischen eigenständige Programme, die ähnliche Investitionen unterstützen.

+++ Wichtiger Hinweis +++

Sie haben bereits eine KfW-440-Förderzusage erhalten?

Alle ChargeOne-Wallboxen/Ladestationen erhalten den maximalen Förderzuschuss.

Unser Tipp für Unternehmen: Ladeinfrastruktur unabhängig von staatlichen Förderungen mit „Charging as a Service“

Nicht jedes Projekt passt in ein Förderprogramm und nicht immer lohnt sich der bürokratische Aufwand. Für Unternehmen, die schnell, flexibel und ohne hohe Anfangsinvestitionen in Ladeinfrastruktur einsteigen möchten, bietet ChargeOne mit „Charging as a Service“ (CaaS) eine attraktive Alternative.

Das Modell funktioniert ganz einfach: Statt die Infrastruktur zu kaufen, mieten Sie sie zu einer planbaren monatlichen Rate. Installation, Betrieb, Wartung und Abrechnung übernimmt ChargeOne. Sie erhalten eine vollumfängliche Lösung, die sich nahtlos in Ihre Abläufe integriert. Die initialen Investitionskosten entfallen, wodurch sich das Projekt wirtschaftlich rechnet – auch dann, wenn keine Förderung greift.

Besonders interessant: Viele CaaS-Projekte sind dennoch förderfähig, beispielsweise im Rahmen von Landesprogrammen oder kommunalen Initiativen. Förderungen können dann zur Reduzierung der monatlichen Kosten beitragen oder für begleitende Maßnahmen wie Netzanschluss oder Lastmanagement genutzt werden. Entscheidend ist jedoch: Selbst ohne Förderung bleibt das Modell wirtschaftlich attraktiv, da es langfristig planbare Kosten und minimalen Aufwand garantiert.

Unsere DEKRA-zertifizierten E-Mobility-Experten prüfen mit Ihnen gemeinsam, ob eine Förderung sinnvoll oder notwendig ist und zeigen Ihnen, wie sich Ihr Projekt unabhängig davon zukunftssicher realisieren lässt.

Fazit: So profitieren Sie von Förderprogrammen oder cleveren Alternativen

Staatliche Förderprogramme können den Einstieg in die Elektromobilität erheblich erleichtern. Doch gerade in Zeiten begrenzter Fördermittel und komplexer Antragstellung ist die Förderung nicht immer planbar und längst nicht jedes Projekt fällt unter die passenden Voraussetzungen.

Wer nicht von bürokratischen Hürden oder starren Förderzeiträumen abhängig sein möchte, findet mit dem Mietmodell Charging as a Service eine attraktive Alternative. Das Modell lohnt sich auch ohne Förderung, aber ist in vielen Fällen auch förderfähig.

Egal, welchen Weg Sie gehen möchten: ChargeOne unterstützt Sie von der ersten Idee bis zur fertigen Lösung. Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie bei der Planung und Umsetzung, prüfen Fördermöglichkeiten und helfen Ihnen dabei, die optimale Lösung für Ihren Standort zu finden. Damit sich E-Mobilität für Sie rechnet, ganz gleich, ob mit oder ohne Förderung. Melden Sie sich jetzt für Beratung und kompetente Unterstützung für Ihr E-Mobility-Projekt.

*Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/

Unter dem Stichwort „Ladeinfrastruktur“ finden Sie dort die aktuellste Übersicht aller Förderprogramme in Deutschland. Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten.

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