Förderprogramme für Ladeinfrastruktur für Elektroautos

ChargeOne Förderprogramme Ladeinfrastruktur

Staatliche Förderprogramme bieten wertvolle Unterstützung bei der Finanzierung von Ladestationen und Wallboxen für Elektrofahrzeuge, sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen. Über bundesweite, regionale und kommunale Programme gibt es viele Möglichkeiten, finanzielle Zuschüsse zu erhalten, die die Investitionskosten erheblich reduzieren.

Diese Förderungen umfassen nicht nur die Anschaffung und Nutzung von Elektrofahrzeugen (wie den Umweltbonus, die KFZ-Steuerbefreiung oder Vorteile bei der Versteuerung), sondern auch die Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur. In manchen Fällen können Sie sogar bis zu 80 % der Kosten durch Fördermittel abdecken lassen.

Im Folgenden haben wir eine Auswahl der aktuell relevantesten Förderprogramme auf bundesweiter und bayrischer Ebene zusammengestellt, die für die Errichtung von Ladeinfrastruktur interessant sind. Diese Übersicht ist nicht vollständig und wird laufend aktualisiert.*

Ein Tipp: Sollten Sie keine passenden Informationen zu Förderprogrammen in Ihrer Region finden, lohnt es sich, direkt bei Ihrer zuständigen Behörde, dem Landratsamt oder der Stadtverwaltung nach geplanten oder bestehenden Fördermöglichkeiten zu fragen.

Bundesweite Förderprogramme

Förderprogramm
Ladeinfrastruktur vor Ort (KMU Förderung)
Träger:
Bundesregierung / Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Laufzeit:
bis 31.12.2024
Förderberechtigte:
Kleine und mittlere Unternehmen (nach EU-Richtlinie: KMUs) wie z.B. Hotels, Restaurants, Einzelhandel, kleinere Stadtwerke und kommunale Unternehmen
Fördergegenstand:
Ladeinfrastruktur, Installation
Förderhöhe:
Bis zu 80 % der gesamten Investitionskosten für die Installation und Errichtung von Ladeinfrastruktur eines Unternehmens (max. 200.000 €)
Förder- voraussetzungen:
Förderfähig sind kleine und mittlere Unternehmen (KMUs nach EU-Richtlinie). Dies sind u.a. Einzelhandelsunternehmen wie Supermärkte oder Gastgewerbe (z.B. Hotels und Restaurants). Bei beschränkter Zugänglichkeit des Ladepunktes (Öffnungszeiten: mindestens 12/6) erfolgt eine Absenkung der Förderhöhe auf 50 % der Förderung. Die geförderten Ladepunkte müssen vertragsbasiertes Laden, Roaming und Ad-hoc-Laden ermöglichen. Verpflichtend ist dabei Strom aus erneuerbaren Energien. Die Ladeinfrastruktur muss bis zum 31.12.2022 realisiert werden.

Förderprogramme in Bayern

Träger:
Bayern Innovativ GmbH
Laufzeit:
bis 31.08.2024
Förderberechtigte:
Natürliche und juristische Personen (inkl. Kommunen) mit Ausnahme von Behörden oder Dienststellen von Bund und Land. Nicht antragsberechtigt sind Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR).
Fördergegenstand:
Beschaffung und Errichtung von neuen Ladepunkten
Förderhöhe:
Normalladen ≥ 3,7 kW bis ≤ 22 kW: 40 %, max. 2.500 € je Ladepunkt
Schnellladen > 22 kW bis < 100 kW: 40 %, max. 10.000 € je Ladepunkt
Schnellladen ≥ 100 kW, 40 %, max. 20.000 € je Ladepunkt
Schnellladen ≥ 100 kW inkl. integriertem Pufferspeicher ≥ 75 kWh, 40 %, max. 25.000 € je Ladepunkt
Förder- voraussetzungen:
Ladestandorte in Bayern
Öffentliche Zugänglichkeit der Ladepunkte
Kein Maßnahmenbeginn vor Erhalt des Zuwendungsbescheides
Nutzung der Ladepunkte im Sinne des Förderprogrammes (Verwertungszeitraum) von sechs Jahren
Jederzeit Abgabe von 100% Ökostrom an jedem Ladepunkt
Die Einbaumaßnahmen sind durch Fachunternehmen vorzunehmen

+++ Wichtiger Hinweis +++

Sie haben bereits eine KfW-440-Förderzusage erhalten?

Alle ChargeOne-Wallboxen/Ladestationen erhalten den maximalen Förderzuschuss.

Ein wichtiger Grundsatz bei allen Förderprogrammen: Holen Sie stets zuerst die Förderzusage ein, bevor Sie die Installation beauftragen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Sie keinen Anspruch auf staatliche Unterstützung haben.

Unser Tipp für Unternehmen: Ladeinfrastruktur unabhängig von staatlichen Förderungen mit „Charging as a Service“

Mit unserem Finanzierungsmodell „Charging as a Service“ bleiben Sie flexibel und unabhängig von Förderprogrammen. Das ChargeOne Contracting Modell bietet Unternehmen und Gewerbetreibenden unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, kostenneutral auf modernste Ladeinfrastruktur zuzugreifen – maßgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse und die Ihrer Nutzergruppen. Wir kümmern uns um den Betrieb, Sie profitieren von der Nutzung.

Benötigen Sie Unterstützung bei der Planung und Umsetzung Ihrer Ladeinfrastruktur?

Unsere DEKRA-zertifizierten Berater für Elektromobilität stehen Ihnen in einer kostenlosen Erstberatung zur Verfügung. Lassen Sie sich persönlich und unverbindlich beraten.

*Quelle: https://www.foerderdatenbank.de/

Unter dem Stichwort „Ladeinfrastruktur“ finden Sie dort die aktuellste Übersicht aller Förderprogramme in Deutschland. Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten.

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